Jugendordnung
§ 1 Anerkennung
Die Schützengilde Thedinghausen e. V. erkennt die Jugendordnung des Landessportbundes und der entsprechenden Fachverbände an.
§ 2 Vereinsjugend
Zur Vereinsjugend der Schützengilde Thedinghausen e. V. gehören alle Mitglieder bis zum vollendeten 20. Lebensjahr an, sowie die gewählten und berufenen Jugendmitarbeiter/innen.
§ 3 Aufgaben der Vereinsjugend
Aufgaben der Vereinsjugend ist die Förderung der sportlichen Jugendarbeit, die Wahrnehmung von Aufgaben der Jugenderziehung und Jugendhilfe und die Vertretung gemeinsamer Interessen im Rahmen der Vereinssatzung.
§ 4 Organe der Vereinsjugend
Die Organe sind:
a) Der Vereinsjugendtag
b) Die Vereinsjugendleitung
§ 5 Vereinsjugendtag
Es gibt ordentliche und außerordentliche Vereinsjugendtage. Der Vereinsjugendtag ist das oberste Organ der Vereinsjugend:
a) Zusammensetzung:
Er besteht aus:
- der Vereinsjugendleitung
- allen jugendlichen Mitgliedern des Vereins (ab dem 8. Lebensjahr)
- allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in der Jugendarbeit des
Vereins.
Kinder und Jugendliche haben ab dem 8. Lebensjahr aktives Wahlrecht, Beisitzer der Vereinsjugendleitung müssen bei ihrer Wahl mindestens 14 Jahre alt sein.
Der/die Jugendleiter/in sowie die Abteilungsjugendleiter/innen müssen bei ihrer Wahl mindestens 18 Jahre alt sein.
b) Aufgaben des Vereinsjugendtages
- Entgegennahme der Berichte der Vereinsjugendleitung
- Bestätigung der Jugendleiter/innen
- Entlastung der Vereinsjugendleitung
- Wahl der Vereinsjugendleitung
- Beschlussfassung über vorliegende Anträge
c) Der jährliche Vereinsjugendtag findet mindestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung des Vereins statt.
Für die Einberufung, Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung finden die entsprechenden Bestimmungen der Vereinssatzung Anwendung.
§ 6 Wahl der Vereinsjugendleitung
- Der/Die Jugendleiter/in und der/die stellvertretenden Jugendleiter/in werden gemäß Vereinssatzung gewählt.
- Die Jugendsprecher/in und die stellvertretenden Jugendsprecher/in werden durch den Vereinsjugendtag mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten gewählt.
- Sie bleiben solange im Amt, bis eine Neuwahl durch einen Vereinsjugendtag erfolgt. Diese ist alle zwei Jahre vorzunehmen. Wiederwahl ist zulässig, soweit diese Jugendordnung nicht etwas anderes bestimmt.
§ 7 Vereinsjugendleitung
- Die Vereinsjugendleitung besteht aus:
- dem/der Jugendleiter/in
- dem/der stellvertretenden Jugendleiter/in
- dem/der Jugendsprecher/in
- dem/der stellvertretenen Jugendsprecher/in
- Die Vereinsjugendleitung erfüllt ihre Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung, der Jugendordnung sowie der Beschlüsse des Vereinsjugendtages. Die Vereinsjugendleitung ist für die Beschlüsse des Vereinsjugendtages und dem Vorstand des Vereins verantwortlich.
- Die Sitzungen der Vereinsjugendleitung finden nach Bedarf statt. Auf Antrag der Hälfte der Mitglieder der Vereinsjugendleitung ist von dem/der Jugendleiter/in eine Sitzung binnen zwei Wochen einzuberufen.
- Die Vereinsjugendleitung ist für alle Jugendangelegenheiten des Vereins zuständig. Sie hat die Beschlüsse des Vereinsjugendtages und der Satzung des Vereins umzusetzen.
§ 8 Änderung der Jugendordnung
Änderungen der Jugendordnung können nur von dem ordentlichen Vereinsjugendtag oder einem speziell zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Vereinsjugendtag beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens drei Viertel der anwesenden Stimmberechtigten.
§ 9 Inkrafttreten
Diese Jugendordnung tritt mit sofortiger Wirkung gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung des Vereins vom 15.01.2000 in Kraft.
Thedinghausen, den 15.01.2000
1. Vorsitzender: Klaus-Dieter Schneider
2. Vorsitzender: Thomas Niebuhr
Schriftführer: Horst Radecke
Kassenwart: Norbert Hess